Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Archivierung und zur Benutzung unserer Bestände.
Für Privatpersonen
Das Staatsarchiv verwahrt das Archivgut des alten bernischen Stadtstaates, der helvetischen Kantone Bern und Oberland sowie der bernischen Staatsverwaltung von 1803 bis zur Gegenwart. Neben den staatlichen Beständen besitzt es auch Quellenmaterial privater Herkunft sowie eine umfangreiche Fachbibliothek. Die Archivalien liegen in mannigfaltiger Form vor, so befinden sich nebst den Papierakten unter anderem auch Urkunden, Karten und Pläne, Fotografien und Fotonegative sowie digitale Unterlagen im Staatsarchiv.
Für weiterführende Informationen siehe Bestände und Wichtige Quellenbestände und Forschungsthemen.
Im Online-Inventar können Sie Archivalien recherchieren und zur Konsultation im Lesesaal bestellen. Die Einsichtnahme erfolgt in den Lesesälen. Die Bestände des Staatsarchivs können grundsätzlich nicht ausgeliehen werden.
Für mehr Informationen siehe Benutzung.
Bitte beachten Sie, dass das Staatsarchiv primär ein Verwaltungsarchiv ist, das für die Bestände der kantonalen Behörden zuständig ist. Im Online-Inventar sind die Archivbestände und Archiveinheiten verzeichnet – und nicht Personen, Ereignisse oder Themen. Angaben zu einer bestimmten Person lassen sich in unserem Archiv in der Regel demnach nur finden, wenn Sie wissen, wann und in welcher Art die gesuchte Person mit der Verwaltung des Kantons in Kontakt trat. Grenzen Sie deshalb Ihren Informationsbedarf möglichst genau ein und stellen Sie fest, welche Behörde zuständig war. Benutzen Sie bei der Recherche nicht ausschliesslich die Volltextsuche, sondern auch die Archivplansuche gemäss Tektonik.
Für weiterführende Informationen siehe Anleitung Recherche im Online-Inventar und Einstieg in die Archivarbeit.
Die Recherche, das heisst das Zusammentragen von Quellen und Literatur zu einem bestimmten Forschungsthema, ist Aufgabe der Forscherinnen und Forscher. Das vollständige Verzeichnis aller Unterlagen, die Sie in unserem Archiv finden können, ist in unserem Online-Inventar enthalten. Sie können also selbst die Ihnen für Ihr Thema interessant erscheinenden Quellen zusammentragen und – sofern keine Schutzfristen bestehen – diese zur Ansicht in unserem Lesesaal bestellen. Die Forschung in unseren Beständen bedingt in der Regel ein gewisses Vorwissen. Als Einstieg in die Archivarbeit empfiehlt es sich deshalb, sich zunächst mittels Nachschlagewerke und Literaturrecherche einen Überblick zu verschaffen und erst danach nach Archivalien zu suchen.
Für mehr Informationen siehe Quellenbestände und Forschungsthemen.
Die erschlossenen Bestände sind in unserem Online-Inventar erfasst und können hier recherchiert werden. Die Datenbank enthält ca. eine halbe Million Einträge. Nur die jüngst eingegangenen Ablieferungen, die noch nicht erschlossen sind, sind nicht im Online-Inventar verzeichnet. Bitte beachten Sie, dass als Findmittel zu den Akten häufig (in Papierform vorliegende) Geschäftskontrollen oder Geschäftsverzeichnisse dienen. Die Geschäftskontrolle für Ihren Untersuchungszeitraum bestellen Sie via Online-Inventar zur Recherche im Lesesaal.
Druckschriften wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und amtliche Publikationen sind nicht im Online-Inventar, sondern im Bibliothekskatalog Swisscovery erfasst.
Wir digitalisieren insbesondere Bilder sowie Karten und Pläne, die von den Benutzerinnen und Benutzern stark nachgefragt sind. Zur Ansicht stehen die Digitalisate im Online-Inventar als komprimierte JPG-Dateien zur Verfügung. Das Staatsarchiv ist als bewahrende Institution nicht zwingend auch Rechteinhaber von Urheber- und Nutzungsrechten. Allfällige Nutzungsrechte von Dritten müssen separat geklärt werden. Für die Einhaltung von urheberrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Fall die Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich.
Für weiterführende Informationen siehe Reproduktionen und Urheberrecht.
Bei der Publikation von Archiv- beziehungsweise Bildmaterialien ist ein Hinweis auf die Herkunft (Staatsarchiv des Kantons Bern) anzubringen. Zudem sind die veröffentlichten Archivalien zwingend mit dem vorangestellten Kürzel StABE und der genauen Signatur zu zitieren.
Für mehr Informationen und Beispiele siehe Zitierhinweise.
In der Abteilung audiovisuelle Archive werden Foto-Nachlässe, Alben, Postkarten sowie Einzelbilder von Orten und Personen archiviert. Ausserdem kann auch in Firmenarchiven, Vereinsarchiven, Nachlässen oder Verwaltungsbeständen Bildmaterial vorhanden sein. Das Online-Inventar kann gezielt nach Bildmaterial durchsucht werden. Falls Treffer ohne Digitalisat angezeigt werden, können diese Bilder vor Ort im Lesesaal gesichtet, mit der eigenen Kamera fotografiert und falls gewünscht Reproduktionen bestellt werden.
Für weiterführende Informationen siehe Audiovisuelle Bestände.
Amtliche Publikationen, insbesondere die bernischen Amtsdruckschriften, sind nicht im Archivkatalog, sondern im Rechercheportal «swisscovery Berner Spezialbibliotheken» unter der Signatur «StAB AD.BE» zu finden. Eine Vorbestellung des Bibliotheksguts ist nicht möglich. Bitte bestellen Sie dieses bei Ihrem Besuch im Lesesaal vor Ort. Häufig nachgefragte Werke sind in der Freihandbibliothek im Lesesaal aufgestellt.
Für weitere Informationen siehe Bibliothek und Wichtige Quellenbestände und Forschungsthemen.
Das Auffinden, Lesen und Verstehen der Archivalien ist Aufgabe der Benützerinnen und Benützer des Staatsarchivs. Die Quellen vor etwa 1900 sind fast durchwegs in der Alten Deutschen Schrift («deutsche Kurrentschrift», «Spitzschrift») geschrieben. Wenn Sie für Ihre Forschungsarbeit auf solche Quellen angewiesen sind, ist es unabdingbar, dass Sie diese Schrift auch lesen können. Das Lesesaalpersonal steht Ihnen für Hinweise und Lesetipps zur Verfügung. Es empfiehlt sich wiederholtes Üben im Lesen alter Schriften und das Anfertigen einer Transkription, wenn ein Text nicht fliessend gelesen werden kann. Dadurch werden auch zunächst «unlesbare» Dokumente lesbar und verständlich. Eine Einführung zum Umgang mit historischen Quellen und zum Lesen von alten Handschriften bietet das Programm «Ad fontes» der Universität Zürich: www.adfontes.uzh.ch
Die Erforschung einer Familie beginnt bei deren jüngsten Mitgliedern. Auskünfte über die Familienmitglieder müssen so weit wie möglich beim zuständigen Zivilstandsamt eingeholt werden. Sind diese rückwärts bis ca. 1870 bekannt, kann die Arbeit mit Hilfe der digital zugänglichen Kirchenbücher der entsprechenden Heimatgemeinde weitergeführt werden. Familienforschung anhand der bernischen Kirchenbücher ist nur möglich, wenn der Heimatort der erforschten Familie im Kanton Bern liegt.
Für weiterführende Informationen siehe Familienforschung.
Die Familienwappen aus der Beispielsammlung des Staatsarchivs Bern werden ohne Gewähr abgegeben. Es ist damit keine amtliche Registrierung und kein rechtlicher Schutz verbunden. Da der Staat keine Familienwappen anerkannt hat und das Familienwappenwesen nicht reglementiert ist, gibt es kein «richtiges» oder «falsches» Familienwappen.
Die unvollständige Sammlung von Familienwappen im Staatsarchiv ist während mehreren Jahrzehnten entstanden. Viele der Wappen wurden in den 1930er bis 1980er Jahren entworfen. Häufig wurden die Wappen in Anlehnung an ein ähnliches bestehendes Wappen etwas abgeändert. Es gibt Familien, die in unserer Sammlung mit keinem Wappen vertreten sind, während es von anderen Familien mit dem gleichen Heimatort gleich mehrere gibt.
Für mehr Informationen siehe Familienwappen.
Das Archiv ist rollstuhlgängig und es steht ein Behindertenparkplatz gratis zur Verfügung.
Für mehr Informationen siehe Standort.
Das Staatsarchiv befindet sich in unmittelbarer Nähe vom Bahnhof Bern. Sie nehmen am besten den Lift aus der Bahnhofunterführung auf die Grosse Schanze und erreichen uns bequem in 2 Minuten zu Fuss.
Für mehr Informationen siehe Standort.
Das Fotografieren von Archivalien mit der eigenen Kamera ohne Blitz ist für den Privatgebrauch gestattet.
Für mehr Informationen siehe Reproduktionen und Urheberrecht.
Für Behörden
Die kantonalen Behörden (der Grosse Rat, der Regierungsrat, die Direktionen und die Staatskanzlei, die Ämter und Dienststellen der Zentralverwaltung, die Justizbehörden, die Universität und die Hochschulen) bieten ihre Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, dem Staatsarchiv zur dauernden Archivierung an. Unterlagen sind spätestens zehn Jahr nach dem Abschluss des Geschäfts anzubieten. Das Staatsarchiv bewertet die Unterlagen nach ihrer rechtlichen und historischen Bedeutung und ihrem Informationsgehalt. Als Grundlage für die Bewertung dient ein Angebotsverzeichnis, das von der anbietenden Stelle erstellt werden muss.
Bis zur faktischen Übernahme durch das Staatsarchiv trägt die anbietepflichtige Behörde die Kosten für die Aufbereitung und Überführung ins Staatsarchiv. Das Staatsarchiv entscheidet, ob Unterlagen auf Papier oder in elektronischer Form archiviert werden. Voraussetzung für die Archivierung von digitalen Unterlagen ist eine funktionierende elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER).
Für weiterführende Informationen siehe Kantonale Behörden.
Das Gesetz vom 31. März 2009 über die Archivierung (ArchG; BSG 108.1) regelt auch die Archivierung der Organe der Gemeinden, ihrer Anstalten und von Körperschaften, die dem Gemeindegesetz unterstellt sind. Jede Gemeinde archiviert ihre Unterlagen eigenständig und macht sie der Öffentlichkeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugänglich. Gemäss dem Prinzip, dass jede staatliche Ebene eigenständig für die Archivierung ihrer Unterlagen besorgt ist, übernimmt das Staatsarchiv keine Archivalien der Gemeinden.
Die Direktion für Inneres und Justiz hat die Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten (ArchDV Gemeinden) erlassen und darin die Verwaltung und Archivierung von Unterlagen auf Stufe Gemeinde geregelt.
Für mehr Informationen siehe Gemeinden.
Das Raumklima sollte für Papierakten und Pergamenturkunden möglichst konstante Werte aufweisen (Temperatur 18°C, relative Luftfeuchte 52%). Es wird empfohlen, das Raumklima kontinuierlich mittels Datenlogger zu überwachen.
Für mehr Informationen siehe Konservierung und Restaurierung.