Bei der Publikation von Archiv- beziehungsweise Bildmaterialien ist ein Hinweis auf die Herkunft (Staatsarchiv des Kantons Bern) anzubringen und die genaue Signatur anzugeben. Hier finden Sie einige Beispiele für das korrekte Zitieren von Papier- und Fotobeständen.
Das Staatsarchiv hat Anspruch auf die unentgeltliche Abgabe eines Belegexemplars von Werken oder Veröffentlichungen, die in wesentlichen Teilen auf der Benützung seines Archivguts beruhen.
Bei der Publikation von Archiv- beziehungsweise Bildmaterialien ist ein Hinweis auf die Herkunft (Staatsarchiv des Kantons Bern) anzubringen. Zudem sind die veröffentlichten Archivalien zwingend mit dem vorangestellten Kürzel StABE und der genauen Signatur zu zitieren.
Beispiele:
Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE A II 1
Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE FN Jost P 299
Handelt es sich um Fotografien, bei denen der Name des Fotografen/der Fotografin nicht an der Signatur erkennbar ist, ist dieser – wo möglich – ebenfalls anzugeben.
Beispiel:
Staatsarchiv des Kantons Bern, Andreas Blatter, StABE PBA BZ H 412