Logo Kanton Bern / Canton de BerneStaatsarchiv

Reproduktionen und Urheberrecht

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Vervielfältigung von Archivalien und Bibliotheksbeständen. Ausserdem erfahren Sie, was Sie bei Reproduktionen bezüglich Urheberrecht beachten müssen.  

Fotokopien und Digitalisate

Aus konservatorischen Gründen ist das Fotokopieren von Archivalien und Bibliotheksbeständen nur eingeschränkt möglich. Fotokopien werden ausschliesslich von den Mitarbeitenden des Staatsarchivs hergestellt. Sie dürfen aber die Archivalien mit der eigenen Kamera ohne Blitz für den Privatgebrauch fotografieren.

Das Staatsarchiv erstellt auf Wunsch Digitalisate von einzelnen Akten, Plänen und Bildmaterialien bis zum DIN-Format A3. Grössere Vorlagen werden an externe Dienstleister zu deren Konditionen vergeben und Ihnen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. 

Bitte beachten Sie, dass ein grosser Auftrag oder mehrere Digitalisate von grossen Formaten zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Bitte planen Sie Ihre Bestellung dementsprechend mit genügend Vorlaufzeit.

Preise

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.)

Fotokopien

  • S/W-Kopie A4 0.50 CHF und A3 1.00 CHF
  • Farbkopie A4 1.50 CHF und A3 2.00 CHF

Hochaufgelöste Digitalisate

  • CHF 15.00 pro Bild zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (Schweiz) / CHF 25.00 (Ausland) pro Auftrag.

Für Reproduktionsanfragen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und lassen es uns an folgende Adresse zukommen: staatsarchiv@be.ch.
Eine Fernbenutzung des Archivs durch Bestellungen von Reproduktionen in grösserem Umfang ist ausgeschlossen.

  • Formular: Kundenauftrag Reproduktion

Urheberrecht

Das Staatsarchiv ist als bewahrende Institution nicht zwingend auch Rechteinhaber von Urheber- und Nutzungsrechten. Allfällige Nutzungsrechte von Dritten müssen separat geklärt werden. Für die Einhaltung von urheberrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Fall die Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich.

Im Online-Inventar verfügbare Digitalisate, deren Nutzungsrechte beim Staatsarchiv liegen, dürfen unter Angabe der Herkunft und der Signatur verwendet werden. 

Ansicht der Stufe Bestand im Online-Inventar, Titel, Entstehungszeitraum, Copyright

Ob die Nutzungsrechte beim Staatsarchiv liegen, ist auf übergeordneter Stufe «Bestand» sichtbar: 

Das Staatsarchiv erhebt lediglich Reproduktionsgebühren für die Erstellung von Digitalisaten, aber keine Nutzungs- oder Publikationsgebühren.

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