Die Privatarchive umfassen Archivgut aus nichtstaatlicher Herkunft. Diese Unterlagen stammen von privaten Aktenbildnern wie Personen, Familien, Vereine, Parteien und Firmen.
Privatarchive
Die Hauptabteilung D beinhaltet zum überwiegenden Teil Archivgut nichtstaatlicher Herkunft, darunter persönliche Nachlässe, Familienarchive und Vereins- und Firmenarchive. Die einzelnen Abteilungen enthalten zum Teil weitere Kategorien von Archivgut (z.B. enthält die Abteilung Nachlässe vereinzelt auch Vorlässe und in der Abteilung Vereine, Gesellschaften, Parteien befinden sich auch Archive von Stiftungen und Verbänden). Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen im Online-Inventar.
Übernahme von privaten Ablieferungen
Das Staatsarchiv kann archivwürdige Unterlagen nichtstaatlicher Herkunft übernehmen und aufbewahren, wenn es sich um Unterlagen handelt, die für die Geschichte des Kantons Bern von Bedeutung sind. Wenn eine Anfrage beim Staatsarchiv eintrifft, wird in einem ersten Schritt geklärt, ob das Unterlagenangebot potentiell von Interesse ist. Wenn eine Anfrage weiterverfolgt wird, werden die Unterlagen gesichtet und auf ihre Archivwürdigkeit hin bewertet. Für eine Übernahme müssen die Unterlagen grob geordnet und in einem Verzeichnis erfasst sein.
Falls den Unterlagen ein dauernder Wert zukommt, werden in einer Vereinbarung die Übernahmemodalitäten geregelt. Das Staatsarchiv übernimmt archivwürdige Unterlagen nichtstaatlicher Herkunft ausschliesslich als Schenkung (keine Deposita, kein Ankauf von Archivalien) und stellt sie der Öffentlichkeit für die Benutzung zur Verfügung. Alle Rechte an den Archivalien gehen damit an das Staatsarchiv über. Die Einsichtsbestimmungen richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung.